Max Matschke

Verlegeort
Friedrichstraße 34
Bezirk/Ortsteil
Kreuzberg
Verlegedatum
08. Dezember 2006
Geboren
27. Januar 1897 in Weissagk (Niederlausitz)
Flucht in den Tod
19. Februar 1939 in Berlin
Biografie

Max Friedrich Matschke kam am 27. Januar 1897 in Weissagk in der Lausitz zur Welt. Er war das uneheliche Kind des Rittergutsbesitzers von Treskow, bei dem seine Mutter Marie Matschke als Magd tätig war. Erst im Erwachsenenalter erfuhr Max Matschke von einer Tante, wer sein Vater war, dieser war zu jenem Zeitpunkt aber schon längst verstorben. Das Dorf Weissagk, das sich 7 km westlich von Forst befand, wurde 1985 für den Braunkohlentagebau abgebaggert.

Als Max zwei Jahre alt war, heiratete seine Mutter einen Tagelöhner, sie bekamen mehrere Kinder. Max' Kindheit wird als lieb- und freudlos beschrieben, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie waren schlecht und er musste schon in jungen Jahren in seiner Freizeit auf dem Gut mitarbeiten. Nach dem Besuch der Volksschule in Forst konnte er keine Lehre beginnen, da seine Eltern von ihm verlangten, dass er zum Familienunterhalt beiträgt. Er arbeitete u.a. in einer Lebensmittelgroßhandlung und in der Tuchindustrie, bis er im April 1916 zum Militär eingezogen wurde. Im Juli kam er an die Westfront, wo er bis zur Beendigung des Ersten Weltkriegs blieb. 

Nach der Entlassung aus dem Militär im Januar 1919 ging er zurück nach Forst und arbeitete dort in einer Spedition. Er übersiedelte dann nach Berlin und arbeitete von 1920 bis Juni 1923 bei der Schutzpolizei. Da er sich seiner Homosexualität zunehmend bewusst wurde und dadurch in Gewissenskonflikte geriet, gab er den Dienst bei der Polizei auf. Danach war er bei verschiedenen Firmen angestellt.

Mitte der 1920er Jahre lernte Max Matschke im Bierlokal „Zum Klaussner“ in der Krausenstraße mehrere Männer kennen, mit denen er Beziehungen einging. Einer davon war der 35 Jahre ältere Carl Toepfer, der ein Kostümverleihgeschäft betrieb. Er nahm Max Matschke in sein Geschäft auf und machte ihn später zum Teilhaber. Sie statteten u.a. die Statistenrollen in historischen Kinofilmen aus, ebenso die Heidelberger Schlossfestspiele – Max Matschke ist im Festspielbuch des Jahres 1929 als Zuständiger für das Kostümwesen verzeichnet.

Nach dem Tod von Carl Toepfer im Februar 1938 erbte Max Matschke das Kostümverleihgeschäft und dessen Wohnung in der Friedrichstraße 34.

Außerdem unterhielt er seit Mitte der 1920er Jahre Beziehungen zu dem Berliner Apotheker Gustav Fischer und dem Amtsgerichtsrat Fritz Klauss aus Lübbenau/Spreewald, der alle 14 Tage die Wochenenden mit Max Matschke in Berlin verbrachte.

Den Nachbarn blieben die Männerbesuche und die Postkarten, mit Unterschriften wie „Dein dich liebender Fritz“, nicht verborgen. Max Matschke wurde denunziert, am 21. Juli 1938 verhört und festgenommen. Aus der Untersuchungshaft wurde er am 19. August 1938 entlassen. Am 16. September 1938 wurde er vom Landgericht Berlin wegen Vergehens gegen § 175 StGB zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Mitangeklagten Fritz Klauss und Gustav Fischer sollten mit je fünf Monaten Gefängnis bestraft werden. Der Anwalt reichte daraufhin ein Gnadengesuch ein, die Gefängnisstrafen der drei Männer in Bewährungsstrafen umzuwandeln. 

Max Matschke musste Ende 1938 aus der Friedrichstraße 34 ausziehen, da das Haus für den Bau des Gauarbeitsamts (heute Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit) abgerissen wurde. Er verlegte seine Wohnung und das Kostümverleihgeschäft in die Mauerstraße 78-79.

Anfang Februar 1939 wurde das Gnadengesuch vom Justizminister abgelehnt, der Haftantritt stand nun unmittelbar bevor. Max Matschke wurde am 20. Februar 1939 gegen 9.50 Uhr in seiner Wohnung mit seinem Lebensgefährten Fritz Klauss tot aufgefunden. Sie hatten den Gashahn aufgedreht. 

In einem Abschiedsbrief schrieb er an seinen Anwalt: „Wenn Sie, Herr Dr. Sachse, erfahren haben, dass ich und Amtsgerichtsrat Klauss lieber den Tod als das Schlimmste und grässlichste was es für uns auf der Welt gibt, das Gefängnis, gewählt haben, dann bitte ich Sie, die Staatsanwaltschaft schnell zu benachrichtigen [...]. Die Staatsanwaltschaft hat sich getäuscht, wenn sie glaubte, uns hart strafen zu können. Ich wünschte nur, dass die Herren auch einmal solch einen ruhigen Tod haben werden wie wir.“

Das Urteil gegen den Apotheker Fischer – fünf Monate Gefängnis – wurde daraufhin in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.