Amanda Spandau, geb. Gerhardt, wurde am 18. Januar 1881 geboren. Sie besuchte die Volksschule in Stibbe, Kreis Deutsch-Krone und erlernte dann das Schneiderinnen-Handwerk. Am 23. Dezember 1905 heirateten sie und Eberhard Spandau. Sie führte mit ihrem Mann gemeinsam das Elektro-Installationsgeschäft in der Hauptstraße 76 in Friedenau. Nachdem das Geschäft geschlossen werden musste, führte ihr Mann zunächst von der Cranachstraße 59 aus Reparaturen durch. Dann wurde er zur Arbeit in der Rüstungsindustrie zwangsverpflichtet und schließlich von der Gestapo verhaftet und in Auschwitz umgebracht. Sie war keine geborene Jüdin und blieb deshalb weitestgehend von der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verschont.
Nachdem ihr Mann und ihre Sönne verhaftet oder deportiert worden waren, zog sie in die Crellestraße 59 in Friedenau. Diese wurde 1943 ausgebombt. So zog sie zunächst an den Kösterdamm 34 in Kreuzberg (die Adresse ihres Bruders Otto und dessen Frau, wo ihr Sohn Erwin kurzzeitig versteckt war) und dann in die Schmargendorfer Straße 12 in Friedenau.
Amanda beantragte im Jahr 1945 eine Rente als Hinterbliebene eines Opfers des Faschismus, die ihr zunächst auch in Höhe von 85 Mark monatlich gewährt wurde. Dann allerdings bekam sie im Jahr 1950 Schwierigkeiten, weil ein Gesprächsvermerk aus dem Jahr 1948 existierte, nach dem sie gesagt hatte:
„Aufgrund dieser Vorkommnisse (gemeint: die Verhaftungen) und um die Familie nicht in Gefahr zu bringen, trennten wir unsere gemeinsame Wohnung. Mein Mann zog nach der Pallasstraße, und später zu einer mir unbekannten Adresse. Dort wurde er auch im Jahre 1941 zur Burgstraße bestellt und ist nie wieder zurückgekehrt. Durch Zufall gelegentlich einer Pfändung, die die Krankenkasse der Stadt Berlin bei mir vornehmen lassen wollte, erfuhr ich, dass mein Mann in Auschwitz verstorben war.“
Amanda Spandau wurde die Rente aberkannt, weil sie sich von ihrem Mann getrennt habe und den „moralischen Pflichten“ ihm gegenüber nicht nachgekommen sei. Aus denselben Gründen könne sie auch nicht als Hinterbliebene ihres Sohnes Werner anerkannt werden.
Es half auch nichts, dass ihr Sohn Erwin eidesstattlich versicherte, dass die Eltern nicht getrennt waren. Amanda legte Widerspruch ein. Den Revisionstermin nahm sie nicht mehr wahr, weil sie zu ihrem Sohn Erwin in die USA auswanderte. Am 22. Juni 1951 bestieg sie in Rotterdam das Schiff „Veendam“ und kam am 3. Juli 1951 in New York an.
1955 beantragte ein Rechtsanwalt, dass für Eberhard Spandau eine Sterbeurkunde ausgestellt werde, damit sie Ansprüche auf Rente geltend machen könne. Sie hatte – gemeinsam mit ihrem Sohn Erwin und ihrer Schwiegertochter Helen - von den USA aus um Anerkennung ihrer Ansprüche gekämpft. Alle drei haben, oft im Zuge von Vergleichen, gewisse finanzielle Entschädigungsansprüche für sich selbst oder als Erben geltend machen können.
Amanda Spandau starb in Minnesota am 17. April 1963.
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